Anfrage des Straßenplanungsausschusses: Straßenausbaubeiträge
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Werner Arndt,
wir bitten um Beantwortung folgender Anfrage in der kommenden Sitzung des Rates.
Der Landtag in NRW hat auf Vorschlag der von CDU und FDP geführten Landesregierung beschlossen die Grundstückseigentümer vollständig von der Beteiligung an den Straßenausbaukosten zu befreien. Die Befreiung der Anlieger, von den oftmals sehr hohen Kosten, soll rückwirkend bis 2020, auch für bereits bewilligte Anträge, gelten.
Daraus ergibt sich für uns folgende Fragestellung:
Welche konkreten Straßen profitieren in Marl, insbesondere vor dem Hintergrund der begrenzten Rückwirkung, von der neuen Regelung?