CDU-Stadtverband Marl

Antrag des Rates: Nutzung der Regenrückhaltebecken Kaspar-Grove-Straße und Sickingstraße als Hundefreilaufgelände

Sehr geehrte Frau Dornebeck, sehr geehrter Herr Täuber, sehr geehrter Herr Bürgermeister Arndt,

bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Betriebsausschusses sowie des Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschusses, des Stadtplanungsausschusses, des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Nutzung von Regenrückhaltebecken als Hundefreilaufmöglichkeit zu prüfen und die Rahmenbedingungen zur Freigabe aufzuzeigen.

Begründung:

In der HuFa-Sitzung am 29.06.2021 wurde durch Herrn Hutter ein Antrag zur Einrichtung eingezäunter Hundefreilaufmöglichkeiten in Marl angeregt. Bisher gibt es hierzu seitens der Verwaltung keine veröffentlichte Lösung.

Im CDU-Ortsverband Alt-Marl wurde die Idee diskutiert, das Regenrückhaltebecken gegenüber dem Obstbaummuseum an der Kaspar-Grove-Straße in diese Überlegungen einzubeziehen. Diese Idee wurde auch vom CDU-Ortsverband Marl-Nord aufgegriffen. Hier würde das Regenrückhaltebecken an der Sickingstraße für eine derartige Zweitnutzung in Frage kommen. Diese beiden genannten Standorte dienen dabei nur als Beispiele für eine möglichst umfassende Lösung in unserem Stadtgebiet, die auch die weiteren Regenrückhaltebecken in die Prüfung einbezieht.

Regenrückhaltebecken sind auf das gesamte Stadtgebiet verteilt, so das mehrere Standorte berücksichtigt werden können. Diese großen Flächen werden derzeit rein monofunktional genutzt und sind für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die technische Anlage einer erweiterten, multifunktionalen Nutzung zugeführt werden kann. Die Größe, die Lage unmittelbar in den Wohngebieten und die bereits vorhandene Umzäunung bieten ideale Voraussetzungen für diese zusätzliche Nutzung. Beispiele für derartige Lösungen der multifunktionalen Nutzung des hochwertigen Stadtraums sind die Gemeinden Nörvenich, Wülfrath und Weimar.

Der Aufwand ist vergleichsweise gering. So müsste neben einem Schild mit Hinweis auf ein Betretungsverbot bei Starkregenereignissen nur der Zugang über die vorhandenen Tore ermöglicht werden. Diese Lösung würde den Bürgern schnell und ohne großen Planungs- und finanziellen Aufwand eine wohnortnahe Nutzung ermöglichen. Die Anbringung von Hundekottütenhalter ergänzt das Angebot und sorgt dafür, dass die Flächen sauber bleiben.