CDU-Stadtverband Marl

Antrag des Rates: Vorlage 2022/0026 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 260

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Arndt,

bitte setzen Sie folgenden Erweiterungsantrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates.

 

 

4. Unter Einschluss, der durch den Bebauungsplan Nr. 260 zu beplanenden Fläche, stellt die vorhandene Bebauung – gekennzeichnet durch die blaue Linie, bildlich in Anlage 1 – den Abschluss der geschlossenen Bebauung dar; eine weitere bauliche Entwicklung ist mit dem beplanten Gebiet Nr. 260 für den in der Anlage 1 rot gekennzeichneten Stadtteilbereich abgeschlossen. 

5. Der rot gekennzeichnete Bereich in Anlage 1, soll nunmehr im Landschaftsplan (LP) Vestischer Höhenrücken dem Entwicklungsziel B.4 I.III „Erhalt der Freiraumfunktion der städtischen Grünzüge“ unterstellt werden. Der Rat beschließt insofern die Zustimmung im Rahmen des Aufstellungsverfahrens. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung im Rahmen des Verwaltungsverfahrens gegenüber dem Kreis Recklinghausen beauftragt. (Acker)

6. Die Verwaltung wird beauftragt gegenüber der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplanes Ruhr, die in der Anlage 1 rot umrandeten Flächen der Anlage 1, die derzeit im GEP Emscher-Ruhr als Allgemeines Siedlungsgebiet gewidmet sind, als Fläche des Freiraums als Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung zu widmen. 

7. Das überbleibende Siedlungspotential wird im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche umgewidmet. Eine Erweiterung des Siedlungsgebietes wird in dem in der Anlage 1 rot umrandeten  Bereich auch in der Zukunft ausgeschlossen.

8. Die Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 260 „Das Loebrauck / Langehegge“ soll durch einen Bürgerbeirat fortlaufend begleitet werden, in dem neben der Verwaltung und dem Investor auch die vom Baugebiet direkt betroffenen Anwohner (Schlesische Str. 4-18, 8 Eigentümer), Vertreter der Initiative (2) und der Politik (jede Fraktion ein Vertreter) vertreten sind.

9. Für das rot umrandete Gebiet in der Anlage 2 wird ein Naherholungskonzept zusammen mit den Bürgern vor Ort erarbeitet.

 

10. Grünflächen zur Bestandsbebauung -> Verträglicher Übergang

11. Keine Mehrfamilienhäuser an der Bestandsbebauung

12. Regenrückhaltebecken zur Bestandsbebauung prüfen

13. Spielplatz zentral positionieren

14. Flächennutzungsplan

15. Stärkung der Naherholung im Gebiet -> Naherholungskonzept erarbeiten mit den Bürgern

16. Fahrradstraße

Begründung:

In der Ausgangssituation gibt es in der Bevölkerung eine kontroverse Diskussion über die weitere Bebauung des Stadtteils Drewer-Süd im Rahmen der zur Abstimmung stehenden Aufstellung des Bebauungsplans 260. 

Der vorliegende Antrag soll flankierend zum Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 260 die weitere Entwicklung im Stadtteilbereich Drewer-Süd, soweit sie in Anlage 1 kartographisch dargestellt wird, gestalten und für die Zukunft bestimmen.  

 

Der gesamte dargestellte Bereich in Anlage 1 (rot und blau) ist Teil des LP Vestischer Höhenrücken, wobei eine Fläche zwischen Langehegge und Wellerfeldweg als temporäre Fläche des Landschaftsschutzgebietes ausgewiesen ist (L 11).  

Dieser Bereich zwischen Langehegge und Wellerfeldweg ist zum Teil als allgemeines Siedlungsgebiet im Flächennutzungsplan Regionalplan Emscher-Lippe, dort Blatt 4) ausgewiesen.  

 

Die geplante Bebauung 260 „Das Loebrauck / Langehegge“ liegt in diesem Bereich und ist in der Anlage 1 blau umrandet (nicht maßstabsgetreu) dargestellt.  

  

Insgesamt soll nach Beplanung des Gebiets Nr. 260 die Bauplanung in dem vg. Stadtteilbereich abgeschlossen sein. Eine weitere Bebauung soll zukünftig ausgeschlossen werden.

 

Für den in der Anlage 1 rot gestrichelten verbleibenden Bereich zwischen Langehegge, Wellerfeldweg und Freerbruchstraße soll daher die bisherige temporäre Festsetzung im Flächennutzungsplan und Regionalplan Emscher-Lippe als allgemeiner Siedlungsbereich dauerhaft aufgehoben werden.

 

Der gesamte Bereich soll umfassend in seinem landschaftlichen Erscheinungsbild und seiner Leistungsfähigkeit als Naturfläche mit prägender landwirtschaftlicher Nutzung erhalten bleiben.  

Dementsprechend sind die übrigen als allgemeines Siedlungsgebiet bezeichneten Flächen (in Anlage 1 rot gestrichelt) als Freiflächen für die allgemeine Erholung umzuwidmen und dem Landschaftsplan Vestischer Höhenrücken und dessen Entwicklungsziele B.4 I.III „Erhalt der Freiraumfunktion der städtischen Grünzüge“ zuzurechnen.

 

Im übrigen wurde und wird durch die öffentliche Diskussion und durch die starke Bürgerbeteiligung deutlich, dass der in Anlage 1 dargestellte Bereich intensiv zur Freizeiterholung genutzt wird.

 

Die Nutzung als Naherholungsgebiet ist durch den Erhalt des Landschaftsbildes zu sichern und unter Einbezug der Bevölkerung auszubauen.