CDU-Stadtverband Marl

Antrag des Rates: Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Arndt,

bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates.

Die Verwaltung wird beauftragt, die sich aus dem „Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ künftig ergebenden Möglichkeiten für die Arbeit der Vertretung und ihrer Ausschüsse dem Rat vorzustellen und ein Meinungsbild einzuholen, ob und wenn ja in welchem Umfang von den Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden soll.

Zeichnet sich die nach dem Gesetz erforderliche Mehrheit für die Nutzung digitaler Sitzungsformate ab, wird die Verwaltung außerdem beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen – wie eine Änderung der Hauptsatzung etc. – durchzuführen und dem Rat die erforderlichen Punkte zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen

Begründung:

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 5. April 2022 das „Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ beschlossen.

 

Das Gesetz sieht für die Städte und Gemeinden in § 47a GO NRW vor, dass in besonderen Ausnahmefällen wie Katastrophen, einer epidemischen Lage oder anderen außergewöhnlichen Notsituationen die Durchführung von Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen in digitaler Form erfolgen kann, sofern die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind (digitale Sitzung).

 

Darüber hinaus regelt § 58a GO NRW, dass in der Hauptsatzung bestimmt werden kann, dass Ausschüsse des Rates auch außerhalb der besonderen Ausnahmefälle nach § 47a Abs. 1 GO NRW hybride Sitzungen durchführen dürfen. Ausgenommen von dieser Regelung sind der Haupt- und Finanz- und der Rechnungsprüfungsausschuss. Der Beschluss darüber, ob eine Sitzung des Ausschusses als hybride Sitzung durchgeführt werden soll, ist mit einfacher Mehrheit zu fassen.

 

Die vom Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeiten wollen wir prüfen und ggf. nutzen.