Antrag des Rates: Vorlage 2022/0026 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 260
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Arndt,
bitte setzen Sie folgenden Erweiterungsantrag zur Vorlage 2022/0026 auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates.
7. Das überbleibende Siedlungspotential (s. Anlage 1 rot umrandeter Bereich) wird im Flächennutzungsplan als ausschließlich landwirtschaftliche Fläche umgewidmet. Eine Erweiterung des Siedlungsgebietes wird in dem in der Anlage 1 rot umrandeten Bereich auch in der Zukunft ausgeschlossen. Die Verwaltung wird dementsprechend mit der Umsetzung im Rahmen des Verwaltungsverfahrens gegenüber den übergeordneten Instanzen (RVR etc.) beauftragt.
8. Für das rot umrandete Gebiet in der Anlage 2 wird ein Naherholungskonzept zusammen mit den Bürgern aus Drewer-Süd erarbeitet.
9. Die Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 260 „Das Loebrauck/Langehegge“ soll durch einen Anwohnerbeirat fortlaufend begleitet werden, in dem neben der Verwaltung und dem Investor auch die vom Baugebiet direkt betroffenen Anwohner, Vertreter der Initiative und der Politik vertreten sind.
Begründung:
In der Ausgangssituation gibt es in der Bevölkerung eine kontroverse Diskussion über die weitere Bebauung des Stadtteils Drewer-Süd im Rahmen der zur Abstimmung stehenden Aufstellung des Bebauungsplans 260.
Die vorliegende Erweiterung zur Beschlussvorlage soll flankierend über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 260 die weitere Entwicklung im Stadtteilbereich Drewer-Süd gestalten und für die Zukunft bestimmen.
Der gesamte dargestellte Bereich in Anlage 1 (rot und blau) ist Teil des Landschaftsplan Vestischer Höhenrücken, wobei eine Fläche zwischen Langehegge und Wellerfeldweg als temporäre Fläche des Landschaftsschutzgebietes ausgewiesen ist (L 11).
Dieser Bereich zwischen Langehegge und Wellerfeldweg ist zum Teil als allgemeines Siedlungsgebiet im Flächennutzungsplan Regionalplan Emscher-Lippe, dort Blatt 4, ausgewiesen.
Die geplante Bebauung 260 „Das Loebrauck / Langehegge“ liegt in diesem Bereich und ist in der Anlage 1 blau umrandet (nicht maßstabsgetreu) dargestellt.
Um den kontroversen Diskussionen in der Bevölkerung gerecht zu werden, ist eine Einbindung der direkten Anwohner sowie der Bürgerinitiative und der Politik in den Gestaltungsprozess des Bebauungsplans im Rahmen eines Anwohnerbeirates dringend notwendig.
Insgesamt soll nach Beplanung des Gebiets Nr. 260 die Bauplanung in dem vorgenannten Stadtteilbereich abgeschlossen sein. Eine weitere Bebauung soll zukünftig ausgeschlossen werden.
Für den in der Anlage 1 rot umrandeten verbleibenden Bereich zwischen Langehegge, Wellerfeldweg und Freerbruchstraße soll daher die bisherige temporäre Festsetzung im Flächennutzungsplan und Regionalplan Emscher-Lippe als allgemeiner Siedlungsbereich dauerhaft aufgehoben werden.
Der gesamte Bereich soll umfassend in seinem landschaftlichen Erscheinungsbild und seiner Leistungsfähigkeit als Naturfläche mit prägender landwirtschaftlicher Nutzung erhalten bleiben.
Im übrigen wurde und wird durch die öffentliche Diskussion und durch die starke Bürgerbeteiligung deutlich, dass der in Anlage 2 dargestellte Bereich intensiv zur Freizeiterholung genutzt wird.
Die Nutzung als Naherholungsgebiet ist durch den Erhalt des Landschaftsbildes zu sichern und unter Einbezug der Bevölkerung mit einem Naherholungskonzept auszubauen.