Antrag des Stadtplanungsausschusses: Vorbereitung der Umsetzung einer Rechtsverordnung des Landes NRW zum Bundes-Baulandmobilisierungsgesetz
Sehr geehrter Herr Täuber,
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Stadtplanungsausschusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, potentielle Grundstücke im Bereich der Stadt Marl zu identifizieren, die für eine Umsetzung dieser angekündigten Rechtsverordnung geeignet erscheinen.
Begründung:
Nach einer Presseinformation 919/12/2022 des Landes NRW sollen nach Angabe der Frau Ministerin Scharrenbach fünfundneunzig Kommunen erweiterte Werkzeuge an die Hand bekommen, um mehr Bauland für bezahlbares Wohnen bereitstellen zu können. Marl und Haltern sind in der Liste der privilegierten Kommunen aufgeführt.
Nach §201a Satz3 und 4 des BauGB wird für diese in der Verordnung genannten Gemeinden festgestellt, dass der Wohnungsmarkt angespannt ist. Folgende Handlungsinstrumente zur Mobilisierung von Bauland stehen den Kommunen dann zur Verfügung:
1. Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts auf brachliegende Grundstücke
2. Befreiungen von Festzungen eines Bebauungsplanes auch unter Abweichung von den Grundzügen der Planung ( §31 Absatz 3 BauGB)
3. Verhängung von gemeindlichen Baugeboten zur Wohnbebauung bei dringendem Wohnbedarf der Bevölkerung (§§175 Absatz 2 und 176 Absatz 1)
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Terhorst Dieter Rehage
Fraktionsvorsitzender Sachkundiger Bürger