CDU-Stadtverband Marl

Anfrage der CDU-Fraktion betr. Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes auf die Einnahmen der Kommune

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Werner Arndt,

wir bitten um schriftliche Beantwortung folgender öffentlicher Anfrage in der kommenden Sitzung des Rates.

In seiner jüngsten Kabinettsitzung auf Schloss Meseberg hat die Bundesregierung das Wachstumschancengesetz beschlossen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Mindestgewinnbesteuerung bei der Gewerbesteuer befristet auszusetzen, was Unternehmen ermöglichen würde, größere Verlustvorträge geltend zu machen. Diese Änderung könnte eine hohe Summe bedeuten, die für unsere Stadt erheblich ist und zu weiteren finanziellen Belastungen führen würde.

Frage:

Welche steuerlichen Mindereinnahmen sind durch das vom Bundeskabinett beschlossene Wachstumschancengesetz für die Stadt Marl zu erwarten?