CDU-Stadtverband Marl

Antrag des Ausschusses für Soziales und Gesundheit: Einrichtung eines Inklusionsbeirates

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Werner Arndt,

bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates:

Die Verwaltung wird beauftragt die vorbereitenden Arbeiten zur Gründung eines Inklusionsbeirates zu tätigen. Die für den Inklusionsbeirat erarbeitete Satzung ist abschließend dem Sozial- und Gesundheitsausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

Die Einberufung der ersten Sitzung soll in der ersten Sitzungsrunde nach den Sommerferien erfolgen.

Begründung:

Ziel des Inklusionsbeirates ist es, die Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigung in der Gesellschaft zu erreichen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert die aktive Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in allen Rechtsfragen, die sie betreffen (Art. 4 Abs. 3 und Art. 33 Abs. 3). Um dieses Übereinkommen zu gewährleisten, soll ein Inklusionsbeirat in Marl ins Leben gerufen werden. Dieser hat die Aufgabe, die Verwaltung und politischen Vertreter bezüglich diverser Fragestellungen zu beraten und zu unterstützen. Er soll dazu beitragen die Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für behinderte und nichtbehinderte Menschen in Marl zu sichern.

In den aktuellen Haushaltsgesprächen und bereits im Jahr 2020 im Sozial- und Gesundheitsausschuss waren sich alle beteiligten Fraktionen einig, einen Inklusionsbeirat für Marl, als begleitendes, beratendes Gremium zu initiieren.

Ziele:

Der Inklusionsbeirat vertritt die Anliegen von Menschen mit Behinderung gegenüber dem Rat und den Ratsgremien sowie der Verwaltung und der Öffentlichkeit. Er sichert die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Diskussions- und Entscheidungsprozessen des Rates und seiner Gremien, die ihre Belange betreffen.

Kompetenzen:

• Der Inklusionsbeirat kann sich mit allen Angelegenheiten befassen, bei denen die Interessen von Menschen mit Behinderung berührt sind, soweit diese Befassung im Zuständigkeits- und Kompetenzbereich der Stadt Marl liegt.

• Der Inklusionsbeirat ist an der Beratung in allen Angelegenheiten zu beteiligen, bei denen die Interessen von Menschen mit Behinderung berührt sind, u.a. durch Beratung entsprechender Ausschussvorlagen und Teilnahme an Sitzungen von Fachausschüssen bei der Vorstellung relevanter Planungsvorhaben.

• Der Inklusionsbeirat hat ein Antrags- und Anfragerecht an den Rat und seine Ausschüsse.

• Der Vorsitzende des Inklusionsbeirates, bzw. sein Stellvertreter, erhalten Rederecht bei der Beratung der Anträge der Ratskommission im zuständigen Fachausschuss.


Mit freundlichen Grüßen