CDU-Stadtverband Marl

Antrag des Stadtplanungsausschusses: Radentscheid

Sehr geehrter Herr Terhorst, sehr geehrter Herr Täuber, sehr geehrter Herr Bürgermeister Werner Arndt,

 

bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung des kommenden Umweltausschusses, des Stadtplanungsausschusses sowie des Rates:

Im Jahr 2020 hat die Initiative Radentscheid ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht. Die zur Entscheidung bringende Frage lautete: „Soll die Stadt Marl folgende 9 verkehrspolitische Ziele in den nächsten 8 Jahren umsetzen.“  Die Vertreter des Bürgerbegehrens legten einen Entwurf mit 9 Einzelmaßnahmen vor zur Verbesserung der Radinfrastruktur mit einer sofortigen Umsetzung der Ziele, soweit dem Begehren gefolgt bzw. ein möglicher Bürgerentscheid positiv ausfallen würde.

Die 9 Maßnahmen der Initiative lauteten:

1.       Durchgängiges, engmaschiges Radwegenetz erstellen

2.       Sichere Radwege an den Hauptstraßen

3.       Kaputte Radwege reparieren (Oberflächen)

4.       Geh- und Radwege durchgängig und einheitlich gestalten

5.       Fahrradstraßen

6.       Kreuzungen komfortabler und sicherer gestalten

7.       Grüne Welle für Radfahrer*innen

8.       Fahrradabstellplätze

9.       Öffentlichkeitsarbeit für das Radfahren und Bürgerbeteiligung bei künftiger Verkehrsentwicklungsplanung

Das Begehren wurde zur Ratssitzung am 25.06.2020 dem Bürgermeister übergeben, die anschließende Ratssitzung stellte die Zulässigkeit des Begehrens fest und beschloss den RADENTSCHEID MARL einstimmig.

 

Um die weitere Umsetzung des Radentscheides sicherzustellen, wird nachfolgender Antrag gestellt.

 

1.       Der Radentscheid hat 9 Ziele formuliert. Als Ziel 1 wurde definiert, dass innerhalb eines Jahres ein Radverkehrs- und Umsetzungskonzept zu erstellen ist. Die Verwaltung wird folgerichtig damit beauftragt das Radentscheid-Umsetzungskonzept noch in diesem Jahr in den Rat einzubringen. Sollte es andere nicht veränderbare vereinbarte Terminverpflichtungen zur Erstellung geben, so sind diese darzulegen.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt eine Prioritätenliste zur Sanierung der defekten Oberflächen zu erstellen und diesen in den im November stattfindenden Sitzungen der Ausschüsse für Nachhaltige Mobilität und des Stadtplanungsausschusses einzubringen.

Die Prioritätenliste soll unter folgenden Bewertungspunkten tabellarisch erstellt werden:

a)      Kategorie 1: Es sind Wege zu benennen, die voraussichtlich im Zeitrahmen von 8 Jahren nicht völlig neu geplant werden müssen.

Kategorie 2: Es sind defekte Radwege/Streckenabschnitte zu benennen, die völlig neu geplant werden.

b)      Radwege sind weiterhin zu bewerten nach der Oberfläche Asphalt- oder       Pflasteroberflächen 

c)       wenn bei einer Sanierung von Strecken oder Streckenabschnitten andere Probleme (wie Bäume, Grundstücksfragen oder sonstige) vorliegen, so ist dies in der tabellarischen Auflistung zu benennen.

d)      Die Verwaltung stellt in den Kategorien dar, bei welchen Radwegsanierungen bzw. Neuerstellungen die Bürger mit Belastungen durch das Kommunalabgabengesetz zu rechnen haben.

Die Kosten des Radentscheides werden auf 64,7 Mio. € geschätzt. Die Maßnahmen des Radentscheides sind förderfähig. Es wird von einer Förderquote von 80 % ausgegangen. Für das Jahr 2021 sind 8 Mio. € für den Radentscheid vorgesehen. Bei einer Förderquote von 80 % beträgt der Eigenanteil 1,6 Mio. €. Dieser Betrag wurde in den Haushalt 2021 aufgenommen.

Die Verwaltung wird beauftragt den Stand der Ausgaben, der beantragten und bewilligten Fördermittel darzustellen und die Beträge den einzelnen Maßnahmen zuzuordnen. Weiterhin ist ein Überblick über die Maßgaben und Kosten für die nächsten Jahre darzustellen.

Die Kosten von 64,7 Mio. € bzw. 8 Mio. pro Jahr sind nur mit einer erfolgreichen kontinuierlichen Beantragung der Fördermittel erreichbar. Über den aktuellen Stand muss daher regelmäßig, min. 2x im Jahr berichtet werden.