CDU-Stadtverband Marl

Antrag des Stadtplanungsausschusses: Vermittlung gewerblicher Leerstandsimmobilien Förderung des örtlichen Einzelhandels in Marl - Bekämpfung von Leerständen

Sehr geehrter Herr Täuber, sehr geehrter Herr Arndt

 

bitte setzen Sie folgenden Ergänzungsantrag zur Berichtsvorlage 2021/0303 - Vermittlung gewerblicher Leerstandsimmobilien auf die Tagesordnung des kommenden Stadtplanungsausschusses sowie des kommenden Rates:

  1. Die Verwaltung wird gebeten darzulegen, ob sie einen Antrag auf Förderungen im Rahmen des landeseigenen "Innenstadtfonds" für kurzfristige Interventionen im örtlichen Einzelhandel gestellt hat.
  2. Wenn ja, wie ist dieser beschieden worden?
  3. Wenn nein, warum ist kein Antrag gestellt worden?
  4. Sollte kein Antrag gestellt worden sein, wird die Verwaltung beauftragt, sich auf das anstehende neue Antragsverfahren mit entsprechenden Projekten vorzubereiten und zeitnah nach Veröffentlichung des neuerlichen Förderaufrufs um Förderungen zu bewerben sowie spätestens in der Dezember-Sitzung einen Sachstand mitteilen.

Begründung:

 

Über 100.000 Geschäfte – über 750.000 Beschäftigte und Auszubildende: Der Einzelhandel ist einer der wichtigsten Arbeitgeber und Nachwuchsförderer in Nordrhein-Westfalen. Mehr als jedes fünfte Einzelhandelsunternehmen in Deutschland ist in Nordrhein-Westfalen ansässig: Die Anzahl der Geschäfte im Einzelhandel lag in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2018 bei rund 108.000. Unter den eintausend umsatzstärksten Händlerinnen und Händlern in Deutschland haben rund 30 % ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen. Mit seinen über 750.000 Beschäftigten und Auszubildenden generiert der nordrhein-westfälische Einzelhandel vor der Corona-Pandemie einen jährlichen Gesamtumsatz von rund 98 Milliarden Euro.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat sich in zwei "Innenstadtgipfeln" mit zwölf Partnerinnen und Partnern am 26. März 2021 auf eine "Gemeinsame Innenstadtoffensive" verständigt.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Landtag Nordrhein-Westfalen stellen 100 Millionen Euro für ein landeseigenes Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren zur Verfügung. Der Wandel im Handel ist im vollen Gange und wird durch den Corona-bedingten Shutdown noch beschleunigt. Der landeseigene Innenstadtfonds versetzt Städte und Gemeinden aktiv in die Lage, mit Leerstand und den aktuellen Herausforderungen in den Innenstädten und Ortszentren umzugehen. Bisher wurden aus dem landeseigenen Innenstadtfonds rund 70 Millionen Euro bewilligt. Für weitere 30 Millionen Euro ist ein erneuertes Antragsverfahren noch in der Vorbereitung.

Das Sonderprogramm umfasst vier Handlungsfelder:

  1. Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablierung neuer Nutzungen wirkt kleinteiligen Leerständen entgegen.
  2. Die aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffenen Städte und Gemeinden werden gestärkt, um durch die Konzentration von Immobilien-Knowhow gegenüber den Eigentümern auf Augenhöhe agieren und Nachnutzungsperspektiven entwickeln zu können.
  3. Leerstehende Einzelhandelsimmobilien werden oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Die Kommunen werden beim Zwischenerwerb von Gebäuden unterstützt, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen.
  4. In Folge von massivem Leerstand ist ganz konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob die Konzentration von Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll. Hier helfen Beratungs- und Planungsangebote, ein Zentrenmanagement anzustoßen und den Aufbau eines Verfügungsfonds vorzubereiten.

Die höchste Förderung der bereits bewilligten 70 Mio. Euro erhält Marls Nachbarstadt Dorsten mit rund 3,7 Millionen Euro: Mit einer großen Kraftanstrengung wird hier der Umbau des wichtigen Nahversorgungsgebietes „Wulfener Markt“ angegangen, indem mit dem Abriss eines bereits seit langem leerstehenden Gebäudes der trennende Riegel zwischen der Einzelhandelslage und dem Marktplatz beseitigt und die Fläche für eine Neunutzung geöffnet wird.

Zur Verbesserung der Attraktivität der Innenstädte und Zentren wird es eine dritte Bewerbungsphase mit neuen Förderangeboten zum „Sofortprogramm Innenstadt“ geben. Der Aufruf wird gesondert veröffentlicht.

Laut einer E-Mail des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Stadt Marl im Sommer 2020 auf mögliche Fördermöglichkeiten im Rahmen des landeseigenen „Innenstadtfonds“ für kurzfristige Interventionen in der Innenstadt hingewiesen. Die Stadt Marl habe hierzu jedoch bisher keinen Antrag gestellt.

Die CDU Fraktion ist der Auffassung, dass es nicht sein kann, dass fast alle Städte im Kreis Recklinghausen zzgl. der Nachbarstadt Gelsenkirchen mit einer Förderung von 808.052 € Gelder zur Bekämpfung von Leerständen erhalten und Marl nicht. Hier ist in der Verwaltung dringender Handlungsbedarf geboten!