CDU-Stadtverband Marl

Ergänzungsantrag des ZBH: Vorlage 2022_0020

Sehr geehrter Herr Güttel,

bitte setzen Sie folgenden Ergänzungsantrag zur Vorlage 2022/0020 auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Betriebsausschusses.

1. Die Verwaltung berücksichtigt bei der Wandlung bzw. Neugestaltung des „Friedensparks“ im Rahmen ihrer Handlungsoptionen die würdige Einbindung der vorhandenen Ewigkeitsgräber in die durch einen Architektenwettbewerb zu ermittelnde neue Gestaltung der Anlage.

2. In der Ausschreibung des Architektenwettbewerbs zur Gestaltung des „Friedensparks“ sollte insbesondere berücksichtigt und zum Ausdruck gebracht werden, dass Grabstätten und Denkmäler für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft tragende Säulen der Erinnerungskultur sind, zum Frieden mahnen sowie zur Verständigung zwischen Nationen und Kulturen beitragen.

3. Bei der Entscheidungsfindung für die Neugestaltung ist neben dem Betriebsausschuss ZBH auch der für die Grünflächenplanung originär zuständige Umweltausschuss einzubinden.

Begründung:

Auf dem „Alten Zentralfriedhof“ an der Sickingmühler Straße in Brassert finden seit Jahren keine Bestattungen mehr statt. Der „Alte Zentralfriedhof“ hat sich inzwischen durch die dort vorhandenen Großskulpturen, die gepflegten Bäume, das darstellende Grün und die kulturellen Aktivitäten rund um das Friedenshaus zu einer Anlage mit Parkcharakter entwickelt. Dies kommt auch bereits in der neuen Bezeichnung „Friedenspark“ zum Ausdruck.

Nach Ablauf der letzten Ruhefristen in 2023 soll der „Alte Zentralfriedhof“ in Umsetzung des ISEK einer gänzlich neuen Nutzung zugeführt werden. Der Friedenspark soll zukünftig eine Aufgabe als verbindendes Element im „Grünen Band der Stadtmitte“ übernehmen. In diese Entwicklung sind die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft einzufügen.

Kriegsgräber als solche unterliegen nicht der Bestimmungshoheit einer Kommune oder der Politik sondern den Vorgaben des Landesverband „Volksbund deutscher Kriegsgräberfürsorge“ (VDK). Die Aufgaben einer Kommune in diesem Zusammenhang sind im Kriegsgräbergesetz vorgegeben und klar formuliert. „Kriegsgräber sind dauerhaft zu erhalten, müssen als würdige Ruhestätte weitergeführt werden und ein in sich einheitliches Erscheinungsbild abgeben“. Die Durchführung dieser verpflichtenden Aufgaben werden vom Träger finanziell unterstützt und deren Einhaltung jährlich überprüft.

Vor diesem Hintergrund hat der Architekten- bzw. Gestaltungswettbewerb fest definierte Rahmenvorgaben zu berücksichtigen, die zwingend zu beachten sind. Individuelle Gestaltungsformen bzw. Ideen zur Einbindung der Kriegsgräber in das Gesamtbild der Anlage sind unter Berücksichtigung der im Gräbergesetz formulierten Vorgaben vorab mit dem VDK abzustimmen.