Auswirkungen der Seveso-III-Richtlinie in Marl
Die Seveso-III-Richtlinie ist eine Gesetzgebung der EU zum Schutz von Mensch und Umwelt vor Gefahren, die von Industriebetrieben ausgehen können.Als ein solcher Betrieb gilt auch der gesamte Chemiepark Marl - weil er in Sinne des Gesetzes als eine Ansammlung von Störfallanlagen ganzheitlich zu betrachten ist.
In einer ersten Betrachtung wurde um den Chemiepark eine Abstandsgrenze von 1500m um das Werksgelände gezogen. Dadurch war ein großer Teil des nördlichen Stadtgebiets zunächst konservativ als Schutzzone erfasst worden. Demzufolge wäre ein großer Teil der Stadt von den Restriktionen der Seveso-III-Richtlinie im Rahmen der Bauleitplanung betroffenund eine bauliche Entwicklung in Brassert, Drewer-Nord, Marl-Hamm und Sickingmühle wäre unmöglich gewesen oder zumindest erschwert worden. Für vorhandene Nutzungen gilt generell Bestandsschutz.
In einem Gutachten hat der TÜV Nord eine genauere Untersuchung auf der Grundlage der Lage und der Gefahrenpotentiale aller Störfallanlagen erarbeitet und daraus den tatsächlichen Abstand zum Schutz von Mensch und Umwelt bestimmt. Diese Grenzen umfassen in Gebiet, das wesentlich genauer definiert, wie groß der Schutzbereich für die Anlagen des Werkes sein muss. Da dieses Areal erheblich kleiner als das durch die 1500m- Linie um den Zaun des Chemieparks ist, sind keine Restriktionen für die nördlichen Stadtgebiete festzusetzen.
Das gesamte Gutachten des TÜV Nord kann auf der Internetseite der Evonik eingesehen werden.