Ergänzungsantrag des Rates: Ehemalige Gärtnerei Pasch
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Arndt,
bitte setzen Sie folgenden Ergänzungsantrag zur Vorlage 2022/0364 auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates:
1. Der Rat der Stadt Marl beschließt, dass die 110. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marl für den Bereich 'ehemalige Gärtnerei Pasch an der Dorstener Straße -Nahversorgungsstandort Riegefeld -, Alt-Marl' (Parallelverfahren zum VBP Nr. 258) sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 258 'Nahversorgungsstandort Riegefeld' der Stadt Marl für den Bereich der ehemaligen Gärtnerei Pasch an der Dorstener Straße (Parallelverfahren zur 110. FNP-Änderung) nicht weiter verfolgt werden.
2. Weiter beauftragt der Rat der Stadt Marl die Verwaltung mit dem Eigentümer des Geländes in Gespräche zur Schaffung von weiteren Wohnraum einzutreten.
Begründung:
Marl hat einen Bedarf an Wohnraum von ca. 200 Wohneinheiten pro Jahr. Geht es nach der neuen Ampel-Regierung sollen es sogar 400 Wohneinheiten sein.
Durch die Entscheidung das Jahnstadion in Marl-Hüls nicht zu bebauen, erhöht sich der Druck, an anderen Stellen Wohnraum zu schaffen. Eine geeignete Fläche ist die der ehemaligen Gärtnerei Pasch in Alt-Marl.
Die Fläche ist bereits laut Flächennutzungs- und Bebauungsplan für Wohnbebauung vorgesehen. Hinzu kommt, dass sowohl die Wartelisten für Eigentum als auch bei sozial geförderten Wohnungsbau immer länger werden und Bürger oft bis zu einem Jahr und länger nach adäquaten Wohnraum suchen. Alt-Marl gewinnt seit geraumer Zeit gerade wegen den kurzen Entfernungen zu Herten, Gelsenkirchen, Dorsten aber auch Recklinghausen immer mehr an Attraktivität als Wohnort, was zusätzlichen Wohnraum in Alt-Marl zum knappen Gut werden lässt.
Seit einigen Monaten besteht jedoch Interesse hier einen XXL-Lebensmittelmarkt zu errichten. In Alt-Marl besteht jedoch kein Bedarf an weiteren Lebensmittelmärkten, jedoch an weiteren Wohnraum.
Hinzu kommt, dass der Politik und der Verwaltung mittlerweile ein Gutachten vorliegt, dass massive Zweifel an der Rechtssicherheit einer LIDL-Ansiedlung auf dem Pasch-Gelände hegt. Näheres geht aus dem Gutachten vor.
Aus diesem Grund sind die von der Verwaltung angestoßenen Verwaltungsverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes nicht weiter zu verfolgen.
Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, in Gespräche mit dem Eigentümer einzutreten, um die für Wohnraum vorgesehene Fläche gemeinsam mit einem Investor zu entwickeln.
Mit freundlichen Grüßen