Antrag des Rates: Grundsteuerdeckelungsbeschluss
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Werner Arndt,
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung.
Der Rat der Stadt Marl beschließt vor dem Hintergrund der bundesweiten Grundsteuerreform einen einmaligen Grundsteuerdeckelungsbeschluss für Marl zum Jahr des Wirksamwerdens des neuen Grundsteuergesetzes ab 2025.
Diese Deckelung soll zu erwartende Mehreinnahmen bei der Grundsteuer infolge der Reform verhindern und die Summe auf die Höhe der Einnahmen deckeln, die im letzten Jahr der Grundsteuererhebung nach altem Recht im Jahr 2024 eingenommen wird.
Hierzu wird der kommunale Hebesatz so weit gesenkt, dass die stadtweite Gesamtsumme der Einnahmen gegenüber der letzten Grundsteuereinnahme nach alter Berechnung gleichbleibt. Etwaige Veränderungen in der Anzahl oder Qualität der grundsteuerpflichtigen Grundstücke zum Anpassungsjahr sind zu berücksichtigen.
Begründung:
Ab 2025 wird die Grundsteuer erstmalig durch das infolge der bundesweiten Grundsteuerreform von 2019 erlassene Modell erhoben. Wir gehen davon aus, dass die Stadt Marl bei Beibehaltung des aktuellen Hebesatzes dadurch mehr Grundsteuer einnehmen würde.
Wir sind finanziell nicht imstande, den Bürgerinnen und Bürgern eine echte Grundsteuersenkung zu bieten. Diverse Krisen und unsere Verantwortung für eine generationengerechte Politik lassen diese Spielräume aktuell leider nicht zu.
Wir sind jedoch der Auffassung, dass durch die bundesweite Grundsteuerreform keine Mehreinnahmen für die Stadt entstehen sollten. Wir haben als Kommune keinen Einfluss darauf, die einzelnen Grundsteuerzahlungen der Bürgerinnen und Bürger nach der Reform beim Status quo einzufrieren. Unsere Möglichkeit beschränkt sich ausschließlich auf die Anpassung des einheitlichen Hebesatzes, der stadtweit gilt und ein Faktor zur Festsetzung der absoluten Grundsteuerhöhe ist. Diesen möchten wir im Zuge der Reform daher so weit senken, dass für unseren Haushalt insgesamt unter dem Strich keine Mehreinnahmen ab 2025 durch die Grundsteuer entstehen. Hierdurch können die zu erwartenden Erhöhungen bei einzelnen Grundsteuerzahlern immerhin abgefedert werden. Dieses Ansinnen folgt unserem Versprechen, die Bürgerinnen und Bürger nicht weiter belasten zu wollen.
Trotz aller Krisen und Widrigkeiten sowie unserem Einsatz für eine generationengerechte Finanzpolitik bleibt unser langfristiges Ziel, die Bürgerinnen und Bürger bei der Grundsteuer wieder wesentlich entlasten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Terhorst
Fraktionsvorsitzender