Antrag des Stadtentwicklungsausschusses: Innenstädte und Zentren
Sehr geehrter Herr Täuber, sehr geehrter Herr Bürgermeister Arndt,
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Stadtplanungsausschusses sowie des Rates.
1. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, ob sie bereits vor hat, sich an dem neu aufgelegten Förderprogramm „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ des Landes NRW zu bewerben und das Antragsverfahren mit entsprechenden Projekten vorzubereiten.
2. Falls die Verwaltung nicht ohnehin schon eine Teilnahme an dem Förderprogramm forciert hat, wird die Verwaltung beauftragt, eine Auswahl an möglichen Zentren zu treffen und diese zu benennen um an dem Förderprogramm teilzunehmen.
Begründung:
Die Stadtzentren Nordrhein-Westfalens werden fit für die Zukunft: Über die Landesinitiative werden Kommunen unterstützt, Leerstände zu füllen und neue Innenstadt-Allianzen zu schmieden.
Innenstädte: Seit jeher erfüllen „Marktplätze“ zentrale Funktionen in unseren Innenstädten. Handel, Arbeiten, Treffpunkt, Kommunikationskerne, Wohnen, Veranstaltungen und vieles mehr. Doch jede Bürgerin und jeder Bürger merkt es: Unsere Innenstädte wandeln sich, verändern ihr Gesicht.
Mit dem Programm sollen die Kommunen dabei unterstützt werden, mit nachhaltigen und zukunftsfähigen Nutzungskonzepten den Wandel im Handel positiv zu begleiten und neue Ankerpunkte in den Innenstädten zu schaffen. Dafür stehen Gelder in Höhe von 35 Millionen Euro zur Verfügung. Mit der neuen Nordrhein-Westfalen-Initiative knüpft die Landesregierung an ihr „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ aus der Corona-Pandemie an, welches am 31. Dezember 2023 ausläuft. Die Förderbausteine, die im vorlaufenden „Sofortprogramm Innenstadt“ angeboten wurden, finden sich auch im neuen Förderprogramm wieder.
Der Programmschwerpunkt des Landesprogramms ist die Erhaltung der Stadt- und Ortszentren als Orte der Begegnung und des Austausches. Die Kommunen werden beim Umgang mit Leerständen, Handelsbrachen, Einzelhandelsgroßimmobilien oder der Schaffung von Innenstadtqualitäten unterstützt. Im Fokus stehen vor allem die Steigerung der städtebaulichen Attraktivität und der Nutzungsvielfalt, die Belebung oder die Bildung von Kooperationen und Netzwerken.
Die Förderbausteine des „Landesprogramms Zukunft Innenstadt Nordrhein-Westfalen“ im Überblick:
· Verfügungsfonds Anmietung:
Fördergegenstand sind die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen und deren Weitervermietung zu einer reduzierten Miete für einen Zeitraum von zwei Jahren sowie (ergänzend) die Herrichtung der Ladenlokale für die neue Nutzung. Im Einzelfall können noch belegte Verkaufs- und Gastronomieflächen mit gekündigtem Mietvertrag ohne absehbare Nachfolgenutzung einbezogen werden, um drohenden Leerstand zu vermeiden.
· Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien:
Zielsetzung des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, Städte und Gemeinden mit leerstehenden oder von potentiellem Leerstand betroffenen Einzelhandelsgroßimmobilien zu befähigen, auf Augenhöhe und mit klarer inhaltlicher Zielsetzung ihre Rolle als starke Anwälte der Innenstädte und Ortszentren wahrnehmen zu können und/oder einen Zwischenerwerb dieser Gebäude zu ermöglichen.
· Anstoß eines Zentrenmanagements:
Städte und Gemeinden sollen in die Lage zu versetzt werden, sich insbesondere planerisch-konzeptionell für die eigene Innenstadt bzw. das jeweilige Ortszentrum aufzustellen. Dies umfasst auch eine realistische Betrachtung der jeweils in einer Stadt oder Gemeinde befindlichen Verkaufsfläche, ihrer räumlichen Verortung und der daraus abzuleitenden Konsequenzen für eine zukunftsfähige Innenstadt oder ein zukunftsfähiges Ortszentrum.
· Schaffung von Innenstadtqualitäten:
Die Attraktivität und die Aufenthaltsqualitäten sowie Sicherheit und Sauberkeit entscheiden heute mit über die Annahme einer Innen-stadt oder eines Ortszentrums. Dabei ist die Gestaltung unserer Innenstädte und Ortszentren eine Daueraufgabe. Dazu gehören beispielsweise die Schaffung von Spielangeboten für Kinder, generationengerechte Möblierungselemente wie Sitzbänke oder Stadt-Liegen sowie Stadtgrün-Elemente
Das Bewilligungsvolumen des Fonds beträgt 35 Millionen Euro (Antragsfrist: 15. Juni 2023).
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Terhorst Tom Stoltenberg
Fraktionsvorsitzender Ratsherr