CDU-Stadtverband Marl

Antrag des Stadtplanungsausschusses: Förderprogramm des Bundes - Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren

Sehr geehrter Herr Täuber, sehr geehrter Herr Arndt,

bitte setzen Sie folgenden (Dringlichkeits-) Antrag auf die Tagesordnung des kommenden Stadtplanungsausschusses sowie des Rates:

Die Verwaltung wird beauftragt sich zeitnah am Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ zu beteiligen und bis zum 17.09.2021 (Antragsfrist) Projektvorschläge für innovative Konzepte und Handlungsstrategien zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen.

Begründung:

Viele Städte und Gemeinden wie Marl sind von tiefgreifenden Veränderungen in ihren Innenstädten, Stadt- bzw. Ortsteilzentren und Ortskernen betroffen. Das gilt vor allem für einen anhaltenden Strukturwandel im Einzelhandel. Aber auch andere Nutzungen im Tourismus und im Gastgewerbe, von Kultureinrichtungen oder in Kirchen, gewerbliche Nutzungen und die Wohnnutzung sind zum Teil in ihren jetzigen Angebots- und Betriebsformen nur noch gering gefragt oder nicht mehr tragfähig. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie beschleunigen diese strukturellen Entwicklungen zusätzlich und decken die drängenden Handlungsbedarfe auf. Es bedarf zum Teil erheblicher funktionaler, städtebaulicher und immobilienwirtschaftlicher Anpassungen in den Innenstädten, Stadt- und Ortsteilzentren, um die generelle Funktion dieser Handlungsräume für die Gesamtstadt langfristig zu sichern.

Neben vielen Herausforderungen bietet der anstehende Transformationsprozess aber auch vielfältige Chancen, die es zu erkennen und in guten Lösungen umzusetzen gilt. Eine Neuorientierung von bislang stark einzelhandelsgeprägten Quartieren und Handlungsräumen hin zu neuen multifunktionalen Nutzungen mit einer Vielzahl von Akteuren eröffnet ganz neue Möglichkeitsräume.

Das Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) möchte im Rahmen des Projektaufrufs „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ Städte und Gemeinden modellhaft bei der Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien und deren Umsetzung fördern. Im Kontext der Strategieentwicklung können somit im Sinne von Reallaboren auch konkrete Einzelmaßnahmen zur Stärkung und Entwicklung der Innenstädte bzw. Zentren unterstützt werden. Ziel ist es, Städte und Gemeinden bei der Bewältigung akuter und auch struktureller Problemlagen („Verödung“) in den Innenstädten, Stadt- und Ortsteilzentren zu unterstützen, indem diese als Identifikationsorte der Kommune zu multifunktionalen, resilienten und kooperativen Orten (weiter)entwickelt werden.

Für dieses Bundesprogramm stehen insgesamt 250 Mio. Euro für Programmbegleitung und Vorhaben bis 2025 zur Verfügung. Die Mittelbereitstellung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des (zukünftigen) Haushaltsgesetzgebers. Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) setzt das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ um.

Auch Marl mit seinen Einzelhandelszentren Hüls und Brassert kann von diesem Programm profitieren.

Die Dringlichkeit begründet sich darin, dass nach Beauftragung durch den Stadtplanungsausschuss die Stadtverwaltung bereits tätig werden kann und nicht erst auf einen Beschluss des Rates der Stadt Marl vom 16.09.2021 (einen Tag vor Antragsfrist beim BBSR) warten muss.