Zum heutigen Inkrafttreten des neuen Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetzes (KTG) und der damit verbundenen Einführung der Hygieneampel für den Gastronomie- und Lebensmittelbereich erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christina Schulze Föcking:
„Gegen alle Widerstände aus Handwerk, Gastronomie und von Lebensmittelkontrolleuren tritt heute das fachlich schlecht ausgearbeitete Gesetz zur Realisierung der Hygieneampel in Kraft. Die Landesregierung hat damit ein Bürokratie-Monster geschaffen, das Hunderte Betriebe hart trifft.
Die Einführung der Hygieneampel hat kaum einen Mehrwert für Verbraucher. Sie ist hingegen für unsere mittelständische Gastronomie und Handwerksbetriebe aus dem Lebensmittelbereich mitunter existenzbedrohend. Mit der neuen, scheintransparenten und unfairen Regelung überzieht der NRW-Umweltminister maßlos. Der Kunde wird in die Irre geführt, und die Unternehmen werden mit den bürokratischen Folgen der Hygieneampel schwer zu kämpfen haben.
Die durchgeführten Kontrollen beschränken sich nicht nur auf mögliche hygienische Mängel. Schon bauliche Konflikte oder Dokumentationsfehler sind für eine kritische Bewertung ausreichend, obwohl davon keine unmittelbare Gefährdung der Gesundheit ausgeht. Dass den Betrieben zwar die Möglichkeit der Nachkontrolle eingeräumt wird, der Kontrolleur dafür aber bis zu sechs Wochen Zeit hat, ist ein unhaltbarer Zustand. Gerade für kleinere Betriebe, die bei gewissen Mängeln dann neben dem Eingang keine grüne, sondern eine gelbe Bewertung hängen haben, ist dies ein viel zu langer Zeitraum.
Der Weg hin zu besseren Verbraucherschutz muss ein anderer sein: Wir müssen positive Anreize setzen, damit Betriebe sich dann besonders auszeichnen können, wenn sie alle Qualitätsstandards einhalten oder sogar darüber hinausgehen. Eine solche Positivkennzeichnung hilft dem Verbraucher und dem Unternehmer. Hier setzt man positive Anreize und stellt keinen Betrieb an den Pranger.“