CDU-Stadtverband Marl

Antrag des Sport- und Schulausschusses: Luftfilter für Schulräume

 Sehr geehrter Herr Nickholz, sehr geehrter Herr Bürgermeister Werner Arndt,

bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Schul- und Sportausschusses sowie des Rates:

Die Verwaltung wird beauftragt,

1.       analog zum Beschluss 2021/0224 der letzten Sitzung des Schul- und Sportausschusses zu stationären Luftfiltern, ebenfalls zu prüfen, welcher Bedarf und welche Einsatzmöglichkeit für mobile Luftfilter bestehen.

2.       die für die Anschaffung mobiler Luftfilter notwendigen und verfügbaren Mittelbedarf zu ermitteln.

3.       im Rahmen der am 14. Juli 2021 von der Bundesregierung und am 16. Juli 2021 von der Landesregierung beschlossenen Förderung von mobilen Luftfiltern für Schulen (und Kindertagesstätten) für Kinder unter 12 Jahren die Fördermittel zu beantragen.

4.       die Fördermittel durch Anschaffung und Einsatz der Geräte möglichst zeitnah unter Priorisierung möglichst aller in Frage kommenden und besonders dringender Situationen zu verwenden.

 Begründung:

Zweck:

Luftfilter können in Pandemiezeiten, aber auch darüber hinaus helfen, die Luftqualität in Schulräumen – die Förderung erstreckt sich auch auf Kindertagesstätten – zu verbessern. Dabei sollen die Geräte helfen, das Infektionsrisiko soweit möglich zu reduzieren und die Gesundheit der Schulkinder sowie Lehrerinnen und Lehrer, Sozialpädagogen, Inklusionsbegleiter und anderen zu schützen.

Förderprogramm:

Zunächst hat deshalb die Bundesregierung folgerichtig in Ergänzung zum bereits bestehenden Programm für stationäre Filter – der Schul- und Sportausschuss diskutierte und beschloss darüber bereits am 15. Juni, wie der Kinder- und Jugendhilfeausschuss bereits zuvor – beschlossen, ein Programm in Gesamthöhe von 200 Mio. Euro aufzulegen, wobei der Bund bis 50% der jeweiligen Kosten übernimmt. Die Beantragung der Mittel erfolge, so die Bundesregierung, am 14. Juli über die Länder. Die Landesregierung ihrerseits hat darauf aufbauend am 16. Juli 2021  beschlossen, diese Förderung auszubauen und selbst die restlichen 50% zu tragen, womit sich eine 100%ige-Förderung ergibt. Dadurch verbleiben für die Stadt als Schulträger keine Kosten. Insgesamt sind in NRW 90,4 Mio. Euro an Förderung eingeplant, wovon der Bund 42,2 Mio. und das Land 48,2 Mio. Euro übernimmt.

Umsetzung:

Die Förderung für mobile Geräte ist für Räume der Kategorie 2 mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit gedacht. Bundesweite Erhebungen gehen davon aus, dass dies auf 15-25% aller Klassenräume zutrifft. Das betrifft also nur einen Teil der Räume in Marl, vornehmlich aufgrund der Altersvorgabe (Kinder bis 12 Jahre) an Grundschulen. Gleichwohl ist ein kleiner Anfang damit möglich, sodass diese in solchen Räumen mit besonderer Dringlichkeit eingesetzt werden können.